DGVS: Hohe Anerkennungsquote bei NUB-Anträgen 2025 für 2026
21 von 22 eingereichten NUB-Anträgen erhalten Status 1
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat Ende Januar die Entscheidungen des NUB-Verfahrens 2025/2026 veröffentlicht. Von den insgesamt 22 NUB-Anträgen, die unter der Federführung der Kommission Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) eingereicht wurden, erhielten 21 Anträge den Status 1 und wurden damit als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) anerkannt.
Die Kommission steht unter der Leitung von Jörg Albert (Stuttgart) und Thorsten Brechmann (Bochum). Mit dem Status 1 können Krankenhäuser, die entsprechende Anträge beim InEK gestellt haben, zeitlich befristete Zusatzentgelte für diese Methoden mit den Kostenträgern vereinbaren.
Unterstützung durch NUB-Musteranträge
Die DGVS unterstützt antragstellende Krankenhäuser seit mehreren Jahren durch die Bereitstellung strukturierter NUB-Musteranträge. Ziel ist es, die formale und inhaltliche Qualität der Anträge zu verbessern und die Erfolgsaussichten im NUB-Verfahren zu erhöhen. Die hohe Anerkennungsquote im aktuellen Verfahren wertet die Fachgesellschaft als Ergebnis dieses koordinierten Vorgehens.
Vorbereitung auf das nächste NUB-Verfahren
Bereits jetzt können Krankenhäuser ihre Entwürfe und Vorschläge für NUB-Anträge für das Folgejahr bei der DGVS einreichen. Einsendeschluss ist der 31. Juli 2026. Die Anträge können per E-Mail an info@dgvs.de übermittelt werden.
Die eingereichten Vorschläge werden anschließend durch die Kommission Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie der DGVS – unter Mitwirkung von Martin Braun (Dr. Martin Braun GmbH, Mannheim) – geprüft, vereinheitlicht und in optimierter Form als Musteranträge zur Verfügung gestellt. Diese dienen den Krankenhäusern als Grundlage für ihre offiziellen Anträge beim InEK.
Transparenz über aktuelle und frühere NUB-Anträge
Auf der Webseite der DGVS sind sowohl die aktuellen NUB-Musteranträge gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG als auch die Anträge und Prüfergebnisse der Vorjahre gebündelt abrufbar. Damit stellt die Fachgesellschaft eine zentrale Informationsquelle für Krankenhäuser im Bereich innovationsbezogener Zusatzfinanzierung bereit.






