BStabG: ENDERA-Gruppe fasst zentrale Änderungen für Krankenhäuser zusammen

Neue Vorgaben zu Krankenhausvergütung, MD-Prüfungen, Personal, Kurzzeitfällen und ambulanter Versorgung

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BSSG) ist am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Die ENDERA-Gruppe hat die zentralen Neuregelungen für den stationären und ambulanten Versorgungsbereich zusammengefasst.

Für Krankenhäuser bringt das Gesetz unter anderem Veränderungen bei der Entwicklung der Basisfallwerte, der Tarifkostenfinanzierung, dem Pflegebudget, der Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst sowie bei der Fallzusammenführung. Hinzu kommen neue Vorgaben zu Kurzzeitfallpauschalen, Zweitmeinungsverfahren und neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Auch für die ambulante Versorgung wird die bisherige extrabudgetäre Vergütung verschiedener Leistungen ab 2027 teilweise wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeführt.

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