DGVS ruft Kliniken zur Einreichung von NUB-Anträgen für 2027 auf

Fachgesellschaft unterstützt gastroenterologische Krankenhäuser bei Vergütungsverfahren des InEK

Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) hat Krankenhäuser zur Vorbereitung von Anträgen auf Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) für das Jahr 2027 aufgerufen. Ziel ist es, innovative gastroenterologische Verfahren im Vergütungssystem sichtbar zu machen und zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen. Die Fachgesellschaft bietet hierzu erneut Unterstützung bei der Erstellung und Optimierung der Anträge an.

Die Beantragung von NUB-Status beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus ist für Krankenhäuser ein wichtiger Baustein, um innovative medizinische Verfahren außerhalb der regulären DRG-Vergütung finanzieren zu können. Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass das Verfahren als medizinische Neuheit gilt, seit weniger als drei Jahren verfügbar ist und einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursacht, der im bestehenden DRG-System nicht ausreichend berücksichtigt wird.

NUB-Status ermöglicht zusätzliche Vergütungen

Wird ein Verfahren vom InEK mit dem sogenannten NUB-Status 1 bewertet, können Krankenhäuser für die betreffende Leistung individuelle Entgeltvereinbarungen mit den Krankenkassen abschließen. Gerade bei innovativen und kostenintensiven Verfahren kann dies erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für die Krankenhäuser haben. Nach Angaben der DGVS müssen die Anträge nachvollziehbar darstellen, welche Patientengruppen behandelt werden, welche Kosten entstehen und weshalb die bestehende DRG-Systematik die Leistung noch nicht adäquat abbildet. Als Richtwert für den zusätzlichen Aufwand nennt die Fachgesellschaft einen Mehraufwand von etwa 1.000 Euro oder mehr pro Fall.

DGVS bündelt und optimiert Anträge

Die Kommission für Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie der DGVS sammelt eingereichte Vorschläge aus den gastroenterologischen Fachabteilungen und entwickelt daraus gemeinsam mit Expertinnen und Experten standardisierte Musteranträge. Diese werden anschließend den Mitgliedern über die DGVS-Webseite zur Verfügung gestellt.

Die Fachgesellschaft verweist darauf, dass die Bewilligungsquote dieser Musteranträge traditionell hoch sei. Während methodische Beschreibungen, Innovationsmerkmale und medizinische Begründungen zentral ausgearbeitet werden können, müssen krankenhausindividuelle Angaben wie Fallzahlen oder spezifische Kostenstrukturen durch die jeweiligen Einrichtungen ergänzt werden.

Fristen für Krankenhäuser laufen bereits

Krankenhäuser, die eine Unterstützung durch die DGVS in Anspruch nehmen möchten, sollen ihre Vorschläge bis spätestens 31. Juli 2026 an die Kommission übermitteln. Die finalen hausindividuellen NUB-Anträge müssen anschließend bis zum 31. Oktober 2026 beim InEK eingereicht werden.

Die Anerkennung eines NUB-Antrags gilt grundsätzlich nur für das Folgejahr. Deshalb empfiehlt die DGVS auch Krankenhäusern, deren Verfahren bereits für 2026 anerkannt wurden, eine erneute Antragstellung für 2027 vorzubereiten. Hintergrund ist die jährliche Prüfung durch das InEK, ob eine Integration der Leistung in das reguläre DRG-System inzwischen möglich geworden ist.

Für gastroenterologische Fachabteilungen bietet das Verfahren damit weiterhin die Möglichkeit, Innovationen frühzeitig in die Krankenhausfinanzierung einzubringen und die Refinanzierung neuer Verfahren abzusichern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert