Krankenhausgesellschaft warnt vor Zahlungsunfähigkeit durch Sparvorschläge der Finanzkommission Gesundheit
Mecklenburg-Vorpommern: Kliniken sehen durch geplante Änderungen an Tarifrefinanzierung und Vergütungslogik massive Finanzrisiken
Die Landeskrankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern warnt vor gravierenden Folgen der aktuellen Sparvorschläge der „FinanzKommission Gesundheit“. Nach Einschätzung der Kliniken könnten insbesondere Änderungen bei der Tarifrefinanzierung und der sogenannten Meistbegünstigungsklausel dazu führen, dass Krankenhäuser ohne zusätzliche Landesmittel nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können.
Die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (KGMV) übt deutliche Kritik an den Vorschlägen der „FinanzKommission Gesundheit“ zur Stabilisierung der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Darstellung der KGMV würden die geplanten Maßnahmen die wirtschaftliche Grundlage der Krankenhäuser im Land grundlegend infrage stellen. „Die Vorschläge der Finanzkommission führen schlichtweg dazu, dass kein Krankenhaus ohne Finanzzuschüsse des Landes und der Landkreise weiterarbeiten kann – sie dürfen nicht so umgesetzt werden“, erklärte KGMV-Geschäftsführer Uwe Borchmann.
Im Zentrum der Kritik stehen zwei wesentliche Reformelemente. Zum einen sieht das Sparkonzept die Streichung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel vor. Diese Regelung war nach Angaben der KGMV Teil einer früheren politischen Einigung, in deren Rahmen die Krankenhäuser bereits einen einmaligen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 1,8 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen geleistet hatten. Im Zuge dieser Einigung sei zudem der Wiedereinstieg in die Tarifrefinanzierung vereinbart worden.
Zum anderen schlägt die Finanzkommission vor, Tariflöhne künftig nicht mehr vollständig über die gesetzliche Krankenversicherung zu refinanzieren. Nach Darstellung der Krankenhausgesellschaft steht dieser Ansatz im Widerspruch zu den gesundheitspolitischen Zielen der vergangenen Bundesregierungen, die auf eine flächendeckende tarifliche Vergütung insbesondere in der Pflege abzielten. Die Krankenhausträger hätten diese Vorgaben in den vergangenen Jahren umgesetzt und ihre Personalstrukturen entsprechend angepasst.
Nach Einschätzung der KGMV hätte eine teilweise oder vollständige Entkopplung der Tarifkosten von der Refinanzierung erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. Die Kliniken warnen davor, dass eine solche Entwicklung faktisch zu einer strukturellen Unterfinanzierung führen würde. In der Folge könnten Krankenhäuser nur noch durch zusätzliche Finanzmittel der Länder und Landkreise weiter betrieben werden.
Die Krankenhausgesellschaft spricht in diesem Zusammenhang von einer „staatlich verordneten Pleite“ für die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern, sollte der Vorschlag umgesetzt werden. Diese Situation würde nach Darstellung der KGMV letztlich dazu führen, dass die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen zulasten der öffentlichen Haushalte stabilisiert werden müsste.
Vor diesem Hintergrund fordert die KGMV die Landesregierung auf, sich frühzeitig und klar gegen die Umsetzung der Sparvorschläge zu positionieren und auf Bundesebene entsprechende Änderungen zu verhindern.






