SKG warnt vor „Sparhammer“: Saarländischen Kliniken droht 120-Millionen-Euro-Defizit

Landesgesellschaft befürchtet Kahlschlag bei bedarfsnotwendigen Krankenhäusern – Koalitionspläne gefährden Versorgungssicherheit

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft (SKG) hat in einer aktuellen Stellungnahme scharfe Kritik an den Finanzplänen der Bundeskoalition geübt. Im Zentrum der Kritik steht das geplante Sparpaket zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), das laut SKG einem „massiven Angriff“ auf die stationäre Infrastruktur gleichkommt. Während bundesweit für das Jahr 2027 Einsparungen von rund 5,1 Milliarden Euro im Raum stehen, beziffert der Dachverband die drohenden Einnahmeverluste für die saarländischen Kliniken auf etwa 120 Millionen Euro allein im kommenden Jahr.

Nach Einschätzung der SKG verschärft dieser „Sparhammer“ die ohnehin prekäre wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser im Land dramatisch. Nahezu alle Standorte schreiben derzeit rote Zahlen. Besonders gefährdet seien die kirchlich getragenen Häuser – darunter renommierte Einrichtungen wie die Marienhaus-Kliniken, das CaritasKlinikum Saarbrücken und das Diakonie-Klinikum Neunkirchen. Diese Träger verfügten kaum noch über Rücklagen und trügen ein doppelt so hohes Insolvenzrisiko wie private oder rein öffentliche Kliniken. Doch auch die Häuser der SHG, der Knappschaft sowie das Universitätsklinikum Homburg stünden vor kaum zu bewältigenden Defiziten, die letztlich den Landeshaushalt und die Kommunen belasten würden.

Ein wesentlicher Kritikpunkt des Verbandes ist die Diskrepanz zwischen politisch geforderten Qualitätsstandards und deren Refinanzierung. Krankenhäuser seien gesetzlich verpflichtet, Tarifsteigerungen umzusetzen und strenge Vorgaben wie die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung einzuhalten. Gleichzeitig sehe der „Werkzeugkasten“ der Finanzkommission vor, dass die Vergütung der Behandlungen nicht stärker steigen dürfe als die Einnahmen der Krankenkassen. Die SKG warnt vor einer „Versorgung nach Kassenlage“, bei der unabweisbare Kostensteigerungen – etwa für Energie und Fachpersonal – nicht mehr gegenfinanziert werden.

Die SKG betont, dass diese Sparpläne genau in die Phase fallen, in der die mühsam ausgehandelte Krankenhausreform umgesetzt werden soll. Wenn bedarfsnotwendige Standorte aufgrund kurzfristiger Liquiditätsengpässe insolvent gehen, fehle am Ende die Basis für eine geordnete Strukturreform. Es drohe ein ungesteuertes Kliniksterben, bei dem Versorgungsangebote verschwinden, die für die Sicherheit der Bevölkerung im Saarland unverzichtbar sind.

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