Krankenhäusern fehlen rund vier Milliarden Euro für Investitionen

Gemeinsamer Appell GKV und PKV an die Bundesländer: Gesetzliche Pflicht zur vollständigen Investitionsfinanzierung erfüllen

Der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) fordern die Bundesländer auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Finanzierung von Krankenhausinvestitionen endlich vollständig nachzukommen. Grundlage ist der aktualisierte Katalog der Investitionsbewertungsrelationen (IBR), auf den sich Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband und PKV verständigt haben. Demnach beträgt der jährliche Investitionsbedarf der Krankenhäuser mindestens acht Milliarden Euro – tatsächlich finanzieren die Länder jedoch nur etwa die Hälfte.

Nach dem aktuellen Katalog der Investitionsbewertungsrelationen liegt der jährliche Bestandserhaltungsbedarf der Krankenhäuser bei mindestens acht Milliarden Euro. Der Berechnung liegt eine Investitionsquote von sieben bis neun Prozent zugrunde, wie sie von einer Regierungskommission empfohlen wird.

Nach Angaben von GKV und PKV stellen die Bundesländer jedoch – wie bereits in den Vorjahren – lediglich rund die Hälfte der erforderlichen Mittel bereit. Dadurch entsteht eine jährliche Finanzierungslücke von rund vier Milliarden Euro.

Krankenhäuser finanzieren Investitionen aus Betriebsmitteln

Nach Auffassung der beiden Kostenträger führt die unzureichende Investitionsförderung dazu, dass Krankenhäuser notwendige Investitionen aus den für den laufenden Betrieb vorgesehenen Erlösen finanzieren müssen.

Da die Betriebskosten über die gesetzliche und private Krankenversicherung getragen werden, werde die Finanzierungslast faktisch auf Beitragszahlende und Arbeitgebende verlagert. Dies widerspreche dem Grundprinzip der dualen Krankenhausfinanzierung, wonach die Länder für Investitionen und die Krankenkassen für die Betriebskosten verantwortlich sind.

GKV-Spitzenverband und PKV sehen darin eine wesentliche Ursache für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler Krankenhäuser.

Investitionsbewertungsrelationen sollen Mittel bedarfsgerecht verteilen

Die sogenannten Investitionsbewertungsrelationen (IBR) dienen seit 2014 als Instrument zur leistungsorientierten Verteilung von Investitionsmitteln auf Krankenhäuser. Sie bilden den Investitionsbedarf einzelner Behandlungsfälle anhand standardisierter Bewertungsrelationen ab.

Der jährlich vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlichte Katalog ermöglicht den Ländern eine nachvollziehbare Berechnung des Investitionsbedarfs einzelner Krankenhäuser. Allerdings ist die Anwendung des Instruments freiwillig. Nach Angaben der Verbände nutzen derzeit lediglich Berlin, Hessen und Bremen den Katalog zur Berechnung ihrer Investitionsförderung.

Verbände fordern mehr Verantwortung der Länder

GKV-Spitzenverband und PKV appellieren an die Bundesländer, ihrer gesetzlichen Finanzierungsverantwortung künftig umfassend nachzukommen. Die unzureichende Investitionsförderung belaste nicht nur die Krankenhäuser, sondern verschiebe die Finanzierung zulasten der Sozialversicherungssysteme.

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Herausforderungen vieler Kliniken komme einer verlässlichen Investitionsfinanzierung eine zentrale Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit der Krankenhausversorgung zu.

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