GKV-Kürzungsgesetz: Berliner Kliniken fordern Nothilfeprogramm
Berliner Krankenhausgesellschaft warnt nach Bundesratsbeschluss vor Defiziten, Insolvenzen und Gefährdung der Versorgung
Wie die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) mitteilt, verschärft das vom Bundesrat verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser erheblich. Die BKG fordert deshalb kurzfristig ein Nothilfeprogramm des Landes Berlin, um die stationäre Versorgung zu sichern. Nach Angaben des Verbandes droht den Berliner Krankenhäusern allein im Jahr 2027 ein Defizit von rund 450 Millionen Euro.
Mit der Zustimmung des Bundesrates zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht die Berliner Krankenhausgesellschaft ihre Warnungen bestätigt. Nach Auffassung des Verbandes werden die vorgesehenen Einsparmaßnahmen zulasten der stationären Versorgung umgesetzt und verschärfen die bereits angespannte wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser.
BKG-Geschäftsführer Marc Schreiner erklärte, die Entscheidung betreffe nicht nur die Versorgung von rund drei Millionen gesetzlich krankenversicherten Berlinerinnen und Berlinern, sondern auch die Zukunft von etwa 70.000 Beschäftigten in den Berliner Krankenhäusern. Aus Sicht der BKG seien die Interessen der Patientinnen und Patienten im Gesetzgebungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Die Krankenhausgesellschaft fordert daher ein kurzfristiges Nothilfeprogramm des Landes Berlin. Nur durch zusätzliche finanzielle Unterstützung könne eine akute Gefährdung der Versorgungssicherheit verhindert werden.
Defizite und Investitionsstau belasten Berliner Kliniken
Nach Berechnungen der Berliner Krankenhausgesellschaft steuern die Berliner Krankenhäuser im Jahr 2027 auf ein Defizit von rund 450 Millionen Euro zu. Gleichzeitig verweist der Verband auf den seit Jahren bestehenden Investitionsstau, der die wirtschaftliche Situation zusätzlich verschärfe.
Zwar sieht eine Protokollnotiz des Bundes eine einmalige Unterstützung der Krankenhäuser in Höhe von 550 Millionen Euro vor. Auf Berlin würden nach Einschätzung der BKG voraussichtlich rund 25 Millionen Euro entfallen. Diese Summe reiche jedoch bei weitem nicht aus, um die erwarteten finanziellen Mehrbelastungen auszugleichen.
Aus Sicht der Krankenhausgesellschaft werden die wirtschaftlichen Folgen zusätzlich dadurch verschärft, dass Krankenhäuser gleichzeitig mit steigenden Personal- und Sachkosten sowie den Anforderungen der Krankenhausreform konfrontiert sind.
Verband warnt vor kaltem Strukturwandel
Die Berliner Krankenhausgesellschaft sieht durch das Gesetz erhebliche Risiken für die Krankenhauslandschaft. Nach Angaben des Verbandes steigt bundesweit das Insolvenzrisiko der Krankenhausträger in den kommenden zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent.
Die BKG kritisiert insbesondere, dass das Gesetz Einnahmekürzungen mit zusätzlichen regulatorischen Anforderungen verbinde, ohne gleichzeitig nachhaltige Strukturreformen oder Effizienzanreize zu schaffen. Dadurch drohten Insolvenzen, Personalabbau, längere Wartezeiten sowie Einschränkungen der medizinischen Versorgung.
Nach Einschätzung der Berliner Krankenhausgesellschaft steht das Gesetz zudem im Widerspruch zu den Zielen der laufenden Krankenhausreform. Während diese einen geordneten Umbau der Versorgungsstrukturen anstrebt, könnten die finanziellen Belastungen einen ungeplanten Strukturwandel erzwingen.
Krankenhausreform und Finanzierung geraten zunehmend in Konflikt
Mit dem Bundesratsbeschluss rückt die Frage nach der Finanzierung der Krankenhausversorgung erneut in den Mittelpunkt der gesundheitspolitischen Debatte. Die Berliner Krankenhausgesellschaft sieht die Gefahr, dass notwendige Strukturreformen durch fehlende finanzielle Stabilität erheblich erschwert werden.
Für Krankenhäuser bedeutet dies zusätzliche Unsicherheit bei Investitionen, Personalplanung und der Umsetzung der Krankenhausreform. Vorwiegend kommunale und wirtschaftlich bereits belastete Einrichtungen dürften in den kommenden Jahren vor erheblichen Herausforderungen stehen.




