Krankenkassen und Krankenhäuser vereinbaren unzulässige pauschale Rechnungskürzungen in Millionenhöhe und umgehen Abrechnungsprüfungen

Der Bundesrechnungshof hält die Vereinbarungen für rechtswidrig. Sie ermöglichen es Krankenhäusern, sich von Prüfungen durch die „freizukaufen“.

Die könnten Abzüge im Vorfeld einkalkuliert und überhöhte Rechnungen ausgestellt haben.  Unterbleibt die Korrektur fehlerhafter Krankenhausabrechnungen, hat dies auch Auswirkungen auf die Höhe der Zuweisungen aus dem . Denn die Abrechnungsdaten bilden neben anderen Daten die Grundlage für diese Zuweisungen. […]

Quelle: Bundesrechnungshof (PDF, 121KB)

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