Markiert: Rückforderung

Krankenkassen können einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausschließlich bis zum Ende des auf die Rechnungsstellung des Krankenhauses folgenden Kalenderjahres geltend machen

S 4 KR 411/18 | Sozialgericht Fulda, Urteil vom 25.08.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Klagewelle der Krankenkassen nach Verkürzung der Verjährungsfristen im Pflegepersonal- Stärkungsgesetz

Die Beendigung der Klageverfahren sollte grundsätzlich durch Klagerücknahmen erfolgen. Dies ist jedoch zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht flächendeckend erfolgt