Keine rückwirkende Rückforderung der Aufwandspauschalen

| , Urteil vom 09.04. – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Der Entscheidung ist angesichts der mehr als fragwürdigen Argumentation der Krankenkassen zu begrüßen und sollte auch von anderen Gerichten zur Erledigung der noch massenhaft anhängigen Verfahren übernommen werden […]

Quelle: Medizinrecht Saarland


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