Rückforderung von Aufwandsentschädigung für MDK-Prüfungen – Auf den Zeitpunkt kommt es an!

B 1 KR 15/19 | , Urteil vom 16.07.2020 – Kommentar Mazars

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 16.7.2020 – B 1 KR 15/19 entschieden, dass ihnen vor dem 1.1.2015 gezahlte Aufwandspauschalen für -Prüfungen nicht erstatten müssen. […]

Quelle: Mazars

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