Thema: B 1 KR 15/19 R

Dem Anspruch auf Erstattung von Aufwandspauschalen für sachlich-rechnerische MDK-Prüfungen, welche vor dem 01.01.2015 an die Kliniken vorbehaltlos gezahlt wurden, steht das Verbot unzulässiger Rechtsausübung entgegen

B 1 KR 15/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 16.07.2020 – Urteilsbegründung

Dem Erstattungsanspruch der Krankenkassen auf Rückforderung von Aufwandspauschalen, die vor dem 01.01.2015 an die Krankenhäuser gezahlt wurden, steht der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen

Dem Erstattungsanspruch der Krankenkassen auf Rückforderung von Aufwandspauschalen, die vor dem 01.01.2015 an die Krankenhäuser gezahlt wurden, steht der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen

B 1 KR 15/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 16.07.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Aufwandspauschale in „Alt-Fällen“ – BSG wird entscheiden

Umstritten und höchstrichterlich ungeklärt ist die Rechtslage bislang noch in den Fällen aus der Zeit vor dem Urteil des BSG vom 01.07.2014

BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft