Thema: B 1 KR 16/19 R

Zu B 1 KR 16/19 R sind aktuell 5 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.

Die Kodierung des Schlüssels T81.4 neben der Hauptdiagnose M00.86 falle unter keine in der DKR D012i abschließend aufgeführten Fallgruppen zur Doppelklassifizierung und ist somit nicht zu kodieren

B 1 KR 16/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 16.07.2020  – Urteilsbegründung