Die Kodierung des Schlüssels T81.4 neben der Hauptdiagnose M00.86 falle unter keine in der DKR D012i abschließend aufgeführten Fallgruppen zur Doppelklassifizierung und ist somit nicht zu kodieren

B 1 KR 16/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 16.07.  – Urteilsbegründung

Eine für – wie hier – ein und dieselbe Erkrankung findet nur in den in der D012i abschließend aufgeführten Fallgruppen statt. Das sind zum einen die Schlüsselnummern im sogenannten „Kreuz-Stern-System“. Dieses System ist speziell dafür bestimmt, Schlüsselnummern mit Kreuzsymbol (†) für die Ursache und Schlüsselnummern mit Sternsymbol (*) für die Manifestation einer Erkrankung bzw Störung zu kodieren. Im vorliegenden Fall geht es nicht um eine solche Kodierung. Darüber hinaus sind das Fälle, in denen im ICD-10-GM bzw den DKR eine Doppelklassifizierung ausdrücklich vorgesehen ist. Die Mehrfachkodierung des Schlüssels T81.4 neben der Hauptdiagnose M00.86 fällt unter keine der in der DKR D012i abschließend aufgeführten Fallgruppen. Dem steht auch der von der Beklagten in Bezug genommene Hinweis „Soll das Vorliegen einer Manifestation der Infektion (wie z.B. Sepsis oder Abszess) angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen“ in T81.4 nicht entgegen. Unabhängig davon, ob die zusätzliche Kodierung einer für ein und dieselbe Erkrankung aufgrund eines nicht im Schlüssel der Hauptdiagnose enthaltenen Hinweises überhaupt zulässig sein kann, ist dieser Hinweis ohnehin in der für die Vergütungsabrechnung maßgeblichen GM-Version des ICD-10 nicht enthalten, sondern lediglich in der WHO-Version.

Außerdem kommt eine Doppelklassifikation von vornherein nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen eines Kodes auch tatsächlich vorliegen. Dies ist bei den Kodes der Kategorien T80-T88 nach dem Wortlaut der Gruppenüberschrift und zusätzlich der konkreten Bezeichnung von T81.4 nur der Fall, wenn die jeweilige Erkrankung „anderenorts nicht klassifiziert“ ist. Hier ist die Erkrankung indes in M00.86 bereits klassifiziert. […]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

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