Markiert: Komplikation

Veröffentlichung weiterer Entscheidungen des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen

Die Entscheidungen der zweiten Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG vom 29.07.2020 steht zur Verfügung.

T83.5 setze für die Kodierung voraus, dass eine Infektion und entzündliche Reaktion gerade „durch“ einen Harnwegskatheter (Verweilkatheter) als Unterfall einer Prothese, eines Implantats oder Transplantats „im Harntrakt“ eintrat

B 1 KR 27/18 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 09.04.2019 – Urteilsbegründung