Thema: Komplikation

Ein Anspruch auf Aufwandspauschale bestehe, wenn eine Komplikation wie T81.0 kodiert ist, auch ohne zusätzliche Begründung der stationären Behandlungsnotwendigkeit bei AOP-Eingriffen

L 10 KR 7/22 KH | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.01.2024

Veröffentlichung weiterer Entscheidungen des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen

Die Entscheidungen der zweiten Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG vom 29.07.2020 steht zur Verfügung.