Thema: Rückforderungsanspruch

Dem Erstattungsanspruch der Krankenkassen auf Rückforderung von Aufwandspauschalen, die vor dem 01.01.2015 an die Krankenhäuser gezahlt wurden, steht der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen

Dem Erstattungsanspruch der Krankenkassen auf Rückforderung von Aufwandspauschalen, die vor dem 01.01.2015 an die Krankenhäuser gezahlt wurden, steht der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen

B 1 KR 15/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 16.07.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

BSG gewährt Vertrauensschutz gegen Rückerstattung von vor dem 01. Januar 2015 gezahlten Aufwandspauschalen

B1 KR 15/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 16.07.2020 – Kommentar VOELKER & Partner Rechtsanwälte

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