Markiert: Rückforderungsanspruch

Dem Erstattungsanspruch der Krankenkassen auf Rückforderung von Aufwandspauschalen, die vor dem 01.01.2015 an die Krankenhäuser gezahlt wurden, steht der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen

B 1 KR 15/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 16.07.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr