Keine nachträgliche Prüfung von Strukturmerkmalen im Rahmen der Einzelfallprüfung

S 14 KR 560/19 | Aachen, Entscheidung vom 07.07. – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Derzeit sind noch eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren anhängig, in denen insbesondere die Bahn-BKK Ende Rückforderungsansprüche gegen mit der Begründung geltend gemacht hat, dass für die Codierung der -Code für Komplexbehandlungen angeblich die Strukturmerkmalen fehlten, wobei teilweise gar keine durch den Medizinischen Dienst (MD) eingeleitet worden waren oder diese sich nicht auf die Prüfung von Strukturmerkmalen bezogen haben. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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