Eine Berichtigung der Bezeichnung der Beklagten in „Krankenhaus R GmbH“ im Rahmen einer von Amts wegen durchzuführenden Rubrumsberichtigung scheide aus

L 11 KR 476/20 | -Westfalen, vom 16.02.2022

Der Klägerin steht gegen die Beklagte kein Anspruch auf Erstattung überzahlter zu. Die richtet gegen die falsche Beklagte [dazu unter a)]. Eine Einbeziehung der „ R GmbH“ in das Verfahren scheidet aus […]

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