BSG entscheidet zu Rückforderung der Aufwandspauschale

B 1 KR 15/19 R | Bundessozialgericht, Entscheidung am 16.07.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das BSG hat die strittige Frage zu den Rückforderungen bereits gezahlter Aufwandspauschale in Folge der viel diskutierten höchstrichterlichen Erfindung der Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit (BSG, vom 01.07.2014 – –) in einer grundlegenden Entscheidung am 16.07.2020 (- B 1 KR 15/19 R -) geklärt. Das Gericht hob dabei die bereits vielfach kritisierte Entscheidung des LSG vom 13.12.2018 (- -) auf, mit welcher zur vollständigen aller Aufwandspauschalen für Kodierprüfungen verurteilt worden war. Gleichzeitig hat das BSG aber die Rückforderungen der Krankenkassen für bereits abgeschlossene nicht grundsätzlich ausgeschlossen […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

 

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