Erstattung geleisteter Aufwandspauschalen

| Bundessozialgericht, vom 16.07.2020 – Kommentar Quaas & Partner

Am 17.06.2020 verkündete das die lang erwartete Entscheidung zur Frage, ob und in welchem Umfang vorbehaltlos bezahlte Aufwandspauschale (AWP) zu erstatten sind. Der Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs durch die für vor dem 01.01.2015 gezahlte AWP stehe der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen […]

Quelle: Quaas & Partner

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