Markiert: Rückforderungsanspruch

Krankenhaus muss Aufwandspauschalen erstatten – Landessozialgericht erklärt höchstrichterliche Rechtsprechung für rückwirkend anwendbar

L 5 KR 738/16 | Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.12.2018

Ersatzkassen in Schleswig-Holstein nehmen Klagen gegen Krankenhäuser nach Prüfung vollständig zurück

Anlässlich des „sozialrechtlichen Fachdialogs“ am kommenden Montag in Schleswig bekräftigen die Ersatzkassen ihren Klageverzicht gegenüber Krankenhäusern mit Schlaganfall- und Geriatrieversorgung