Im Bereitschaftsdienst sind alle gleich. So könnte man den Tenor eines BSG-Urteils zusammenfassen. Konkret: Auch für Ärzte ohne Kassenzulassung gelten im ÄBD die vertragsärztlichen Regeln.
Thema: BSG
Zu BSG sind aktuell 18 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) verhandelt eine Vielzahl anhängiger Rechtsfragen im Bereich des Krankenversicherungsrechts, die unmittelbare Auswirkungen auf die operative und strategische Ausrichtung von...
Ein aktuelles Urteil des BSG besagt, dass ein „Poolarzt“ im zahnärztlichen Notdienst der KZV Baden-Württemberg sozialversicherungspflichtig ist, wenn er dort beschäftigt ist.
Die Frage der Präklusion nach § 7 PrüfvV in den Jahren 2014 und 2016 beschäftigt leider nach wie vor die Sozialgerichte in zahlreichen Verfahren.
B 1 KR 9/18 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 26.05.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Rolf Heinemann
Das BSG berichtet über seine Sitzung vom 26. Februar 2019 in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Analyse des Bundessozialgerichts (BSG) zur Klagewelle in seinem Tätigkeitsbericht für 2018 greift zu kurz.
Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz
Mit seinen Aussagen zur Klagewelle der Krankenkassen verkennt der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) Ursache und Wirkung
1 BvR 318/17, 1 BvR 1474/17, 1 BvR 2207/17 | Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.11.2018 – Kommentar Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts beabsichtigt, am 18.12.2018 in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über sechs Revisionen auf Grund mündlicher Verhandlung zu entscheiden
Bundessozialgericht (PDF, 124KB)
Dr. Florian Wölk berichtet über die geplante Einführung einer kurzen Verjährungsfrist sowie einer Ausschlussfrist für die Rückforderungen von Krankenkassen







