Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ist nicht Auslöser der Klagewelle der Krankenkasse

Die des Bundessozialgerichts () zur Klagewelle in seinem Tätigkeitsbericht für 2018 greift zu kurz. Das BSG führt aus, die Klagewelle der Krankenkassen sei durch die Änderung der Verjährungsfrist und die Einführung einer Ausschlussfrist durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) hervorgerufen worden.

Damit hat der Gesetzgeber jedoch nur auf die Ankündigung der Krankenkassen reagiert, verstärkt Rückforderungsansprüche in Millionenhöhe wegen der neurologischen bzw. geriatrischen für die vergangenen Jahre geltend zu machen. Um die daraus resultierenden drastischen Folgen für die Krankenhäuser abzuwenden, hat Gesundheitsminister Spahn mit der Verkürzung der und der Einführung der Ausschlussfrist richtig und rechtzeitig reagiert.

Dass die Krankenkassen das PpSG zum Anlass nehmen würden, binnen weniger Tage tausende bei den Gerichten einzureichen, obwohl dies durch die Ausschlussfrist gerade vermieden und Rechtsfrieden herbei geführt werden sollte, war so nicht geplant und für Spahn auch nicht absehbar. „Die Klagewelle der Krankenkassen macht einmal mehr deutlich, dass das PpSG die richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit auf den Weg gebracht hat“, erklärt Friedrich W. Mohr, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz.

Pressemitteilung: Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz (PDF, 63KB)

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