Festsetzung krankenhausindividueller Entgelte durch die Schiedsstelle

3 C 22.16 | , Entscheidung vom 25.10. – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Der Grundsatz der sachgerechten Kalkulation der krankenhausindividuellen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 beinhaltet, dass die Entgelte nach allgemeinen wirtschaftlichen Grundsätzen krankenhausindividuell zu kalkulieren sind. Hierbei kommt auch § 17 Abs. 2 Satz 1 KHG Bedeutung zu, wonach die zu vereinbarenden Entgelte medizinisch leistungsgerecht sein müssen und einem bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen müssen, den zu erfüllen. […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Das könnte Dich auch interessieren …