Veränderungswert nach § 6 KHEntgG für unselbständige Tageskliniken nicht maßgeblich

3 C 11/21 u.a. | , Urteil vom 21.04.2023 – Kommentar Seufert Rechtsanwälte

Seit mehreren Jahren laufen Auseinandersetzungen mit den , die die nach § 6 für Tageskliniken der Bindung an die Grundlohnsumme unterwerfen wollen.

Gem. § 6 Abs. 3 Satz 4 2. Alt. gilt für „Einrichtungen, deren Leistungen weitgehend über krankenhausindividuelle Entgelte abgerechnet werden“, der Veränderungswert nach § 9 Abs. 1b Satz 1 KHEntgG als Obergrenze. Strittig war vor allem, ob die Tageskliniken eine „Einrichtung“ darstellen und welcher Grad von Selbständigkeit dabei zu fordern ist. […]

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