Landespflegekammer führt erstes Gutachterregister der beruflichen Pflege

Erstmalig entscheiden beruflich Pflegende über die Anforderungen an Pflegesachverständige – Anträge zur Aufnahme in das können ab sofort gestellt werden

„Das von der Landespflegekammer aufgebaute Gutachterregister stellt für die berufliche ein absolutes Novum dar. Wann darf jemand als Sachverständiger für pflegefachliche bezeichnet werden? Diese und weitere Fragen waren zuvor ungeklärt, nun sind die zu erfüllenden Voraussetzungen ganz klar definiert. Mit dem Register wird sichergestellt, dass qualifizierte Pflegefachpersonen mit der Erstellung der Gutachten beauftragt werden können. […]

Quelle: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KdöR)

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