Markiert: B 1 KR 21/20 R

Die Kodierung OPS 8-550 Geriatrische Komplexbehandlung setzt neben der typischen Multimorbidität regelmäßig ein Alter von 70 Jahren, zumindest aber ein Alter von 60 Jahren in Verbindung mit plausibilisierenden Angaben voraus

B 1 KR 21/20 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 17.12.2020

Die Abrechnung der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung mit dem OPS-Kode 8-550 verlangt regelmäßig ein Alter von 70 Jahren, mindestens aber ein Alter von 60 Jahren in Verbindung mit plausibilisierenden Angaben

B 1 KR 21/20 R | Bundessozialgericht, Urteil vom  Urteil vom 17.12.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr