DKG zu den Aussagen des BSG-Präsidenten: Die Geister, die er rief

Mit seinen Aussagen zur Klagewelle der Krankenkassen verkennt der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) Ursache und Wirkung

Denn der Ursprung dieser Klagewelle lag nicht, wie vom BSG nun behauptet, in der Gesetzgebung. Vielmehr war das BSG mit seiner durch den Gesetzgeber mehrfach korrigierten Rechtsprechung ursächlich. „Wenn der Präsident ausdrücklich darauf hinweist, dass die Rechtsprechung dafür verantwortlich sei, dass Gesetze und untergesetzliche Normen eingehalten und rechtmäßig ausgeführt werden und sich darin die Rolle des BSG erschöpft, können wir ihm da nur zustimmen. Das bedeutet aber auch, dass das BSG die untergesetzlichen Normen nicht nach eigenem Gusto interpretieren darf“, erklärte Dr. , Präsident der Deutschen (DKG).

Das BSG hatte durch die Neudefinition eines wesentlichen Strukturmerkmals für die Abrechnung der Komplexbehandlung bei akutem Schlaganfall massiv in das Vergütungsgefüge und damit auch in die Versorgung eingegriffen. […]

Pressemitteilung: DKG (PDF, 233KB)

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