Deutliche Kritik an der Einschränkung der Verjährungsfrist für Vergütungsansprüche von 4 auf 2 Jahre im geplanten Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)

„Nach der gültigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts haben unsere Beitragszahler und Arbeitgeber sowie die Steuerzahler einen Rechtsanspruch auf von Beträgen, die nachweislich zu viel an gezahlt wurden. Diesen Erstattungsanspruch setzen die um, da sie sich treuhänderisch um die effiziente Verwendung der Versichertengelder kümmern. Die geplante Änderung würde uns nun dazu zwingen, noch früher als bisher den Klageweg zu beschreiten, um Rückerstattungsansprüche vor Verjährungsverlusten zu sichern. Dies wird zu einem deutlichen Anstieg entsprechender führen. […]

Pressemitteilung: AOK Bundesverband

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