Verkürzung der Verjährungsfrist – Ausschlussfrist für Rückforderungen der gesetzlichen Krankenkassen

Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr informiert über die gesetzliche für die gesetzlichen im

Für Vergütungsansprüche der , die bis zum 31.12. entstanden sind, bleibt es bei der vierjährigen Verjährungsfrist. Für die gesetzlichen Krankenkassen ist eine gesetzliche Ausschlussfrist für Ansprüche auf geleisteter Vergütungen vorgesehen. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen der Krankenkassen auf Rückzahlung geleisteter Vergütungen ausgeschlossen, soweit diese vor dem 01.01. entstanden sind und bis zum 09.11.2018 (2. und 3. Lesung des PpSG) nicht gerichtlich geltend gemacht wurden […]

Rechtsanwalt Mohr empfiehlt,  sich gegen geltend gemachte Rückforderungsansprüche gerichtlich zu wehren, wenn die Krankenkassen dem nunmehr gesetzlich geregelten Anspruchsausschluss nach § 325 SGB V (neu i.d.F. PpSG) unterliegen.

Download: Übersicht zwischen Klagemöglichkeit Anspruchsausschluss Krankenhäuser und Krankenkassen (PDF, 226KB)
Quelle: Kanzlei für Medizinrecht – RA Mohr

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