LSG Baden-Württemberg verneint Rückwirkung von BSG Entscheidungen zu Aufwandspauschalen

| , vom 09.04.2019

In erfreulicher Klarheit schreibt das LSG, dass alle beteiligten Verkehrskreise bis zur Entscheidung des BSG davon ausgegangen waren, dass die Aufwandspauschalen unabhängig von der Art der Prüfung zu bezahlen ist. Versuchen nunmehr, abgeschlossene Sachverhalte wieder aufzumachen, ist dies schlicht rechtsmissbräuchlich. […]

Quelle: VOELKER & Partner Rechtsanwälte

Das könnte Dich auch interessieren …