MDK-Reformgesetz: vdek begrüßt Nachbesserungen durch Koalitionsfraktionen
Nachjustiert wurde auch bei der Reform der Krankenhausabrechnungsprüfungen. Zwar halten die Ersatzkassen die Vorgabe einer Prüfquote nach wie vor für problematisch, erkennen aber an, dass durch die Erhöhung der Prüfquote von 10 Prozent auf 12,5 Prozent die finanziellen Risiken für die Beitragszahler gesenkt werden. Für das Jahr 2020 haben die Regierungsfraktionen zudem als Sanktion einen Aufschlag der Krankenhäuser auf den Differenzbetrag zwischen Rechnungs- und Korrekturbetrag in Höhe von 10 Prozent, mindestens jedoch in Höhe von 300 Euro vorgesehen. „Damit wird ein Impuls für korrekte Abrechnungen gesetzt“, erklärt die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.
Dies gelte ebenso für das Scoring-Modell, wonach Krankenhäuser ab 2020 nach der Qualität ihrer Rechnungen in drei Gruppen eingeteilt werden. Von dieser Bewertung („Scoring“) hängt ab 2021 die Prüfquote ihrer Rechnungen ab: Bei Kliniken mit guter Rechnungsqualität werden 5 Prozent der Rechnungen geprüft, bei mittlerer Qualität 10 Prozent, bei schlechter 15 Prozent. „Diese Regelung geht in die richtige Richtung; allerdings sind diese Prüfquoten aus Sicht der Ersatzkassen nur als Richtwerte sinnvoll. Auch die Lockerungen zum Aufrechnungsverbot für die Krankenkassen tragen dazu bei, dass sich die Zahl der Sozialgerichtsverfahren verringern wird“, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende. Krankenkassen könnten demnach künftige etwaige Rückforderungen mit offenen Rechnungen der Kliniken aufrechnen, wenn das Krankenhaus keine Einwände gegen die Rechnungskürzung erhebt oder die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde. […]
Pressemitteilung: vdek