Thema: Verwirkung

Krankenkassen können einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausschließlich bis zum Ende des auf die Rechnungsstellung des Krankenhauses folgenden Kalenderjahres geltend machen

Krankenkassen können einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausschließlich bis zum Ende des auf die Rechnungsstellung des Krankenhauses folgenden Kalenderjahres geltend machen

S 4 KR 411/18 | Sozialgericht Fulda, Urteil vom 25.08.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Eine Nachforderung (hier OPS 5-378.a0 für den Einsatz eines Excimer-Lasers) fast drei Jahre nach Ablauf des auf das laufende Haushaltsjahr 2009 nachfolgenden Haushaltsjahres 2010 sei nach Treu und Glauben ausgeschlossen

B 1 KR 10/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.11.2019

Kein Vergütungsanspruch bei Nachforderung des Krankenhauses (hier Zusatzentgelt) die weder im laufenden noch nachfolgenden vollen Haushaltsjahr der Krankenkasse (KK) geltend gemacht wird (hier 4 Jahre)

B 1 KR 10/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.11.2019 – Terminbericht 52/19

Bundessozialgericht