Thema: L 11 KR 2249/20

Die Geltendmachung von Ansprüchen der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen sei ausgeschlossen, soweit diese vor dem 01.01.2017 entstanden sind und bis zum 09.11.2018 nicht gerichtlich geltend gemacht wurden

L 11 KR 2249/20 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2020