Thema: L 11 KR 2249/20

Zu L 11 KR 2249/20 sind aktuell 2 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.

Die Geltendmachung von Ansprüchen der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen sei ausgeschlossen, soweit diese vor dem 01.01.2017 entstanden sind und bis zum 09.11.2018 nicht gerichtlich geltend gemacht wurden

L 11 KR 2249/20 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2020