Kliniken sind Opfer beliebiger Prüfverfahren der Krankenkassen

Deutsche Krankenhausgesellschaft zum Bericht des Bundesrechnungshofes zu Klinikrechnungen

Zur Kritik des Bundesrechnungshofes am Verfahren der Krankenhausrechnungsprüfungen erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):

„Die vom beklagten pauschalen Kürzungen von Krankenhausrechnungen sind in der Tat Realität. Sie sind das Ergebnis eines asymmetrischen Rechts- und Abhängigkeitsverhältnisses der gegenüber den Krankenkassen. Dabei sind die Krankenhäuser in einer systematischen Verliererposition. Denn die Krankenkassen können durch die Einleitung von Rechnungsprüfungen Verrechnungen mit laufenden Leistungen der Krankenhäuser beliebig vornehmen. Nicht die Krankenhäuser kaufen sich von Prüfungen frei. Vielmehr handelt es sich um erzwungene Rabattverträge zu Gunsten einzelner Krankenkassen.

Die Sorge des Bundesrechnungshofes, dass auf diese Weise überhöhte Rechnungen ungeprüft bleiben, ist nicht gerechtfertigt. Die Krankenhäuser haben für überhöhte Rechnungen überhaupt keine Spielräume. […]

Die DKG appelliert an die Koalitionsfraktion, die angekündigte Reform des Prüfverfahrens im Krankenhausbereich schnell anzugehen und dabei insbesondere dem der Krankenkassen auf in Frage gestellter Rechnungen einen Riegel vorzuschieben und zugleich die Einzelfallprüfungen, die das Gesetz vorsieht, so zu konkretisieren und zu begrenzen, dass tatsächlich nur Auffälligkeiten geprüft werden. Zudem muss der MDK in eine von den Krankenkassen unabhängige Prüfinstanz überführt werden.“

: Deutsche Krankenhausgesellschaft

Das könnte Dich auch interessieren …