Keine Klagebefugnis des Sachwalters für Vergütungsansprüche des Krankenhauses außerhalb der Insolvenzanfechtung

B 1 KR 1/24 R | Bundessozialgericht, Entscheidung am 14.11.2024 – Terminbericht 39/24

Habe der Sachwalter eines Insolvenzverfahrens, dessen Verfahren nach Insolvenzplan aufgehoben wurde, weiterhin die Befugnis, eine Klage zur Durchsetzung von Erstattungsansprüchen aus einer stationären Krankenhausbehandlung zu führen, wenn diese Ansprüche nicht auf einer Insolvenzanfechtung beruhen?

Das Bundessozialgericht hat am 14.11.2024 entschieden, dass ein Sachwalter im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung keine Befugnis habe, Vergütungsansprüche aus einer stationären Krankenhausbehandlung im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, wenn diese Ansprüche nicht auf einer Insolvenzanfechtung beruhen.

Im Eigenverwaltungsverfahren bleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners grundsätzlich bestehen. Der Sachwalter habe lediglich eine überwachende Funktion und keine generelle Klagebefugnis für Ansprüche des Schuldners. Die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen eines Krankenhauses gehöre nicht zu den vom Gesetz vorgesehenen Aufgaben des Sachwalters.

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