S 51 KR 2656/23 KH | Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2025
Aufrechnung M06Z Primäre Fehlbelegung Prostatabiopsie PrüfvV 2021 S 51 KR 2656/23 KH Übergangs-PrüfVV
Zu PrüfvV 2021 sind aktuell 9 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.
S 51 KR 2656/23 KH | Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2025
Die leistungsrechtliche Entscheidung i.S.d. § 8 S. 1 Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) in den bis einschließlich 2021 geltenden Fassungen gerät in jüngster Zeit immer häufiger in den...
S 39 KR 342/22 KH ER | SG Duisburg (NRW), Urteil vom 03.05.2022
Übersicht der Fristen nach alte PrüfvV, Übergangsvereinbarung, Ergänzungsvereinbarung und neue PrüfvV 2021/2022
Die neue Prüfverfahrensvereinbarung ist am 22.06.2021 durch die Schiedsstelle Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutsche Krankenhausgesellschaft festgesetzt worden.
Da die Verhandlungen mit dem GKV-SV bezüglich der Überarbeitung der PrüfvV gescheitert sind, ist eine entsprechende Festsetzung durch die Schiedsstelle erforderlich.
Zielstellung ist insbesondere eine Entlastung der Krankenhäuser durch eine Verlängerung der Unterlagenübermittlungsfrist sowie die daraus folgende Anpassung der Frist für die Leistungsentscheidung der Krankenkassen.
Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie fortbestehenden Situation in Krankenhäusern hat sich der GKV-Spitzenverband am 17.11.2020 mit der DKG auf eine Fortschreibung der Ergänzungsvereinbarung verständigt.
Derzeit handeln GKV und DKG ein neues Prüfverfahren für die Abrechnungsprüfung aus.