Fortschreibung vom 17.11.2020 der Ergänzungsvereinbarung vom 02.04.2020 zur Übergangsvereinbarung vom 10.12.2019 zur Prüfverfahrensvereinbarung vom 03.02.2016

Aufgrund der durch die COVID-19- fortbestehenden Situation in Krankenhäusern hat sich der -Spitzenverband am 17.11. mit der auf eine Fortschreibung der verständigt. Diese tritt zum 01.01.2021 in Kraft und gilt für Abrechnungsprüfungen, die bis 31.03.2021 eingeleitet werden. Sie dient dazu, sowohl als auch und Medizinische Dienste in der aktuellen Situation fortgesetzt durch die längeren Fristen zu entlasten. Die Vertragspartner haben die Möglichkeit, sich bis zum 15.03.2021 über eine Verlängerung der Laufzeit zu verständigen.

Download: GKV-Spitzenverband (PDF, 105KB)

 

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