Festsetzung der neuen Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2021

Die neue ist am 22.06.2021 durch die Schiedsstelle Spitzenverband Bund der und der Deutsche Krankenhausgesellschaft festgesetzt worden.

Die mit der Aktualisierung einhergehenden Änderungen und Neuerungen erfordern eine Anpassung der Erlössicherungsprozesse im Krankenhaus, um die gesetzlichen Vergütungen zu realisieren. Die weitreichendsten neuen Regelungen dürften das Aufrechnungsverbot der Krankenkassen, das für Krankenhäuser und die Regelungen zur Einzelfallerörterung sein. […]

: Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275c Absatz 1 SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung – PrüfvV) gemäß § 17c Absatz 2 KHG und über das einzelfallbezogene Erörterungsverfahren nach § 17c Absatz 2b Satz 1 KHG vom 22.06.2021

Quelle: PPP Rechtsanwälte

Das könnte Dich auch interessieren …