Ersatzkassen fordern Beibehaltung der gezielten Prüfung von Krankenhausrechnungen

Der aktuelle Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) plane, die gezielte Prüfung auffälliger Krankenhausrechnungen durch Krankenkassen durch zufällige Stichproben zu ersetzen. Die Ersatzkassen, darunter TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK, fordern die Bundesregierung auf, diese Pläne zu überdenken. Sie argumentieren, dass die aktuelle Regelung der Einzelfallprüfung ein wichtiges Instrument zur verantwortungsvollen Verwendung der Beitragsgelder ist. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek), betont, dass das aktuelle System zuverlässig ist und für eine hohe Qualität der Abrechnungsdaten sorgt. Sie warnt, dass die Ersetzung der Rechnungsprüfung durch eine Stichprobenprüfung neue finanzielle Risiken birgt und Krankenhäuser benachteiligt, die sich vertragsgemäß verhalten.