Zur Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung des Ex-Geschäftsführers des vormaligen Medizinischen Dienstes des Krankenversicherung Rheinland-Pfalz

B 1 KR 22/22 R | , Entscheidung zum 19.10.2023 – 41/23 

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung des Klägers als des vormaligen Medizinischen Dienstes des . Beklagter ist jetzt der Medizinische Dienst Rheinland-Pfalz.

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