BMG plant ab dem 1. Januar 2024 Hybrid-DRG (Diagnosis Related Groups) einzuführen

Diese soll nicht nur Leistungen aus dem umfassen, wie es bisher der Fall war. Die geplante Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur sektorgleichen , gemäß Paragraf 115f SGB V, wird im Rahmen des Pflegestudiumstärkungsgesetzes umgesetzt.

Die Entscheidung, Hybrid- über den AOP-Katalog hinaus anzuwenden, hat weitreichende Auswirkungen auf die Vergütung im . Dies könnte bedeuten, dass eine breitere Palette von medizinischen Leistungen unter die Hybrid-DRG fällt, was möglicherweise eine gerechtere und sektorenübergreifende Vergütung ermöglicht.

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