BMG plant ab dem 1. Januar 2024 Hybrid-DRG (Diagnosis Related Groups) einzuführen
Diese sektorengleiche vergütung soll nicht nur Leistungen aus dem aop-katalog umfassen, wie es bisher der Fall war. Die geplante Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur sektorgleichen vergütung, gemäß Paragraf 115f SGB V, wird im Rahmen des Pflegestudiumstärkungsgesetzes umgesetzt.
Die Entscheidung, Hybrid-drg über den AOP-Katalog hinaus anzuwenden, hat weitreichende Auswirkungen auf die Vergütung im gesundheitswesen. Dies könnte bedeuten, dass eine breitere Palette von medizinischen Leistungen unter die Hybrid-DRG fällt, was möglicherweise eine gerechtere und sektorenübergreifende Vergütung ermöglicht.