Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK) vermisst Regelungen für Krankenhäuser bei den verabschiedeten Corona-Maßnahmen

Wir blicken mit Sorge auf die steigende Zahl der Neuinfektionen und insbesondere der stationär behandlungspflichtigen Fälle. Die Fälle auf den Intensivstationen nähern sich dem Höchststand vom Mai . Angesichts dieser zunehmenden Belastung der Kliniken vermissen wir bei den verabschiedeten Maßnahmen Regelungen für die Krankenhäuser, so Priv. Doz. Dr. Michael A. Weber, Präsident des VLK.

Es ist dringend an der Zeit, soweit medizinisch vertretbar, erneut eine Verschiebung elektiver, nicht zeitkritischer Eingriffe zu erwägen, um zusätzliche Kapazitäten auf den Intensivstationen zu generieren. Die Pflegepersonaluntergrenzen sollten weiter ausgesetzt bleiben, nicht um das Personal zu überlasten, sondern um auf zu befürchtende auch bei Mitarbeitern flexibler reagieren zu können. Sie dürfen nicht wie geplant ab Januar 2021 verschärft werden. Zur Entlastung von Bürokratiemaßnahmen muss auf nicht zwingend notwendige Dokumentationsaufgaben zur und vorübergehend verzichtet werden, Prüfungen des medizinischen Dienstes müssen weiter ausgesetzt bleiben. SARS-CoV-2-Tests sind auf ein notwendiges Maß zu reduzieren, um die Labore nicht zu überlasten und Ergebnisse rasch zur Verfügung stellen zu können. Angesichts absehbarer Erlöseinbußen benötigen die Kliniken erneut kurzfristig einen differenzierten finanziellen Schutzschirm und mittelfristig Mindererlösausgleiche. Nur so kann erreicht werden, dass die stationäre Versorgung in Deutschland im Sinne der Daseinsvorsorge weiter ausreichend zur Verfügung steht. […]

Pressemitteilung: VLK (PDF, 443KB)

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