„Wir brauchen ein einfaches Abrechnungsverfahren“ – Verhandlungen zur Umsetzung der Hybrid-DRG dauern an
Die Beratungen zur Ausgestaltung der neuen Hybrid-DRG zwischen KBV, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband laufen auf Hochtouren. Noch sei allerdings offen, ab wann Vertrags- und Krankenhausärzte ambulante Eingriffe nach der neuen Hybrid-DRG-Verordnung abrechnen könnten, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen den PraxisNachrichten. Zu viele Fragen seien offen.
Die Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V), die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erst kurz vor Jahresende veröffentlicht hat, enthält keine Regelungen zur Abrechnung. Diese können jetzt erst erarbeitet werden. „Dies ist nicht trivial“, betonte Gassen. Denn mit den Hybrid-DRG werde ein komplett neues Vergütungssystem eingeführt. „Es gelten nicht die Regelungen des EBM.“