Änderungsvereinbarung zum Hebammenhilfevertrag tritt in Kraft

Verbesserungen für freiberufliche Hebammen ab April 2026, Rückwirkung auf Einkommensverluste nicht möglich

Nach monatelangem Verhandeln haben alle Vertragspartner den Hebammenhilfevertrag angepasst. Wie der Bund freiberuflicher Hebammen BfHD e.V. mitteilt, wurde die Änderungsvereinbarung am Montag, 16. März 2026 unterzeichnet und tritt zum 1. April 2026 in Kraft. Die Anpassungen betreffen vor allem die Vergütung, Dokumentation und Abrechnungsmöglichkeiten für Hebammen, sowohl im außerklinischen Bereich als auch für Beleghebammen in Kliniken.

Die Vereinbarung kommt nach der Festsetzung des ursprünglichen Hebammenhilfevertrags durch die Schiedsstelle am 2. April 2025 und den darauf aufbauenden Beratungen der Arbeitsgruppe aller Vertragspartner. Die Arbeitsgruppe hatte Verbesserungen erarbeitet, die nun nach Zustimmung des Deutschen Hebammenverbands (DHV) umgesetzt werden können. Rückwirkende Änderungen sind nicht möglich, sodass Einkommensverluste, insbesondere bei Dienstbeleghebammen, erst ab April 2026 ausgeglichen werden können. Erste Rechnungen nach den neuen Regelungen können ab dem 15. Mai eingereicht werden.

Zu den Neuerungen im außerklinischen Bereich zählen die Abschaffung der erforderlichen Unterschrift für telefonische Beratungen, eine Entbürokratisierung durch angepasste Quittierungsbögen sowie die Möglichkeit, einmalige Leistungen wie MP-Entnahme von Körpermaterial im Wochenbett abzurechnen. Bei Beleghebammen wurde die 1:1-Betreuung flexibilisiert: Der Zuschlag kann nun in 5-Minuten-Einheiten innerhalb von zwei Stunden vor und nach der Geburt abgerechnet werden, auch bei Dienstwechseln der Hebammen oder bei zeitlich verkürzter Anwesenheit vor der Geburt. Zusätzlich ist erstmals die Abrechnung ambulanter Leistungen für akuten Behandlungsbedarf möglich, befristet bis 31. Dezember 2027.

Die neuen Quittierungsbögen sollen die Dokumentation vereinfachen und Fehler bei der Abrechnung reduzieren. Alte Bögen können bis zum 30. Juni 2026 verwendet werden, für die Beleghebammen empfiehlt sich die Nutzung der neuen Bögen ab dem 1. April 2026. Weitere Themen wie Kursvergütung bleiben vorerst offen und werden in die Verhandlungen zum Hebammenhilfevertrag ab 2028 einfließen.

Mit der Änderungsvereinbarung sollen die Arbeitsbedingungen freiberuflicher Hebammen verbessert, Bürokratie reduziert und die Vergütung für Leistungen klarer geregelt werden. Die Umsetzung wird durch den GKV-Spitzenverband und die Abrechnungsdienstleister begleitet.

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