Corona-Test-Zusatzentgelt entfällt seit 15. April 2026

KHAG hebt § 26 KHG auf – Abrechnung für SARS-CoV-2-Testungen nicht mehr zulässig

Mit Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) am 15. April 2026 ist das Zusatzentgelt für SARS-CoV-2-Testungen im Krankenhaus entfallen. Damit können entsprechende Leistungen für ab diesem Datum aufgenommene Patientinnen und Patienten nicht mehr gesondert abgerechnet werden. Hintergrund ist das Auslaufen pandemiebedingter Sonderregelungen.

Mit der Streichung des § 26 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) endet eine zentrale pandemiebedingte Sonderregelung in der Krankenhausvergütung. Das bislang abrechenbare Zusatzentgelt für Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 wird mit Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) vollständig aufgehoben.

Die Regelung hatte seit Beginn der COVID-19-Pandemie ermöglicht, die Kosten für verpflichtende Testungen bei stationären und teilstationären Aufnahmen separat zu vergüten. Ziel war es, die zusätzlichen Aufwendungen der Krankenhäuser kurzfristig und unbürokratisch zu refinanzieren. Nach Einschätzung des Gesetzgebers ist diese Sonderfinanzierung mit dem Ende der pandemischen Lage jedoch nicht mehr erforderlich.

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage verliert auch die zuletzt gültige Bundesvereinbarung zur Abrechnung des Zusatzentgelts ihre Wirksamkeit. Diese sogenannte „4. Vereinbarung nach § 26 Absatz 2 KHG“ hatte die konkrete Höhe und Ausgestaltung der Vergütung geregelt.

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