Sektorengleiche Vergütung: KBV sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf bei Hybrid-DRG

Mit der geplanten -Verordnung wird nach Ansicht der KBV die Chance auf eine echte Ambulantisierung und einen fairen Wettbewerb der Sektoren vertan. In ihrer zu dem des Bundesgesundheitsministeriums fordert sie diverse Änderungen mit dem Ziel, dass künftig deutlich mehr Eingriffe ambulant statt stationär erfolgen.

Die KBV moniert unter anderem, dass der Katalog an Leistungen, für die es ab Januar eine spezielle geben soll, zu klein sei. Mit nur 244 -Kodes für fünf Leistungsbereiche könne die Ambulantisierung nicht substanziell vorangetrieben werden. Damit würden lediglich etwa 200.000 Krankenhausfälle pro Jahr in Hybrid- überführt. Ein entsprechendes Gutachten des Instituts hatte das Ambulantisierungspotenzial mit 4,3 Millionen Fällen beziffert. […]

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