KBV informiert zu Hybrid-DRG für ambulantes Operieren 2026
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege zu Jahresbeginn 2026 stehen nun auch die sektorengleichen Fallpauschalen für das ambulante Operieren endgültig fest. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat dazu auf ihrer Internetseite die aktuelle Übersicht der Hybrid-DRG 2026 veröffentlicht.
Die KBV stellt als Service für Praxen und Kliniken eine aktualisierte Excel-Tabelle mit der gültigen Vergütung der Hybrid-DRG sowie eine Übersicht des Leistungskatalogs bereit. Ziel ist es, die Abrechnung des ambulanten Operierens transparent und praxisnah zu gestalten.
Mit der speziellen sektorengleichen Vergütung nach § 115f SGB V soll das ambulante Operieren in Deutschland weiter vorangebracht werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Eingriffen, die international häufig noch stationär erfolgen, obwohl eine ambulante Durchführung möglich und medizinisch vertretbar wäre. Die Förderung dieser Eingriffe soll nicht nur die Effizienz des Gesundheitssystems steigern, sondern auch die Patientenorientierung und Versorgungsqualität verbessern.






