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Personelle Mindestvorgaben für Psychiatrie und Psychosomatik: Psychotherapie wird besser berücksichtigt

Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen können die breit gefächerte Berufsgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zukünftig besser berücksichtigen, um die Mindestpersonalvorgaben zu erfüllen.

Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL): Erstfassung

Beschluss vom 2. September 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.