COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal

Der Beschluss vom 20. März 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 20. März 2020 in Kraft.

Änderung der Früh- und (QFR-RL), der Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL), der Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma (), der Richtlinie zur Kinderherzchirurgie (KiHe-RL), der Richtlinie zur Kinderonkologie (), des Beschlusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelomund des Beschlusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der allogenen Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats bei akuter lymphatischer Leukämie und akuter myeloischer Leukämie bei Erwachsenen: – Ausnahmen von Mindestanforderungen an das .

Download: G-BA (PDF, 571KB)

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